Kirchenbeitragsstelle

Kontaktdaten der Beitragsstelle:
Tel.: +43 4246 2340
[email protected]

Sprechstunden:
Montags 10.30 - 12.30
Dienstags 17.00 - 20.00

Kirchenbeitragsstelle

Was ist der Kirchenbeitrag

Die Pfarrgemeinden dürfen ihrerseits zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes im Rahmen der Kirchenbeitragseinhebung Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) einheben. Die Regelung über die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge erfolgt im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung (Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung).

Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag

  • Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer
  • Gehälter Mitarbeiter der Pfarrgemeinde 
  • Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen 
  • Frauen- und Jugendarbeit
  • Unterstützung für den Religionsunterricht
  • Die Initiativen rund um die Ökumene
  • Die Hochschulseelsorge
  • Zahlreiche Initiativen von Gemeinden 
  • Die Pflege und Erhaltung von Gebäuden

Berechnung des Kirchenbeitrags

 1 % der Bemessungsgrundlage abzüglich aller zustehenden Absetzbeträge ergeben den Kirchenbeitrag.
Absetzbeträge sind: 

  • Allgemeiner Absatzbetrag € 44,-
  • einen Alleinverdienerabsatzbetrag € 15,- 
  • einen Kinderabsetzbetrag je Kind € 22,-. 
  • Zusätzlich kann ein Absetzbetrag für außerordentliche finanzielle Belastungen gewährt werden. 

Ihr Kirchenbeitrag kann bis zu einer Höhe von € 400 von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. 

Hier können Sie Ihren Kirchenbeitrag anonym berechnen: